Darum sollte man den Mietpreis prüfen!

Bei der Wohnungssuche trifft man gerne auf überteuerte Objekte. Aber wenn die Wohnung dann auch och perfekt ist und man am liebsten sofort einziehen möchte, ist die Verlockung groß, den Vertrag trotz der hohen Kosten zu unterschreiben. Am Ende kann man sie nicht mehr bezahlen und muss dann wieder ausziehen.

So hoch darf eine Miete sein!

Grundsätzlich gibt es Begrenzungen bei den Mietpreisen. Hierzu gibt es zum Beispiel den Mietspiegel der Gemeinde. Aber man kann den Mietpreis auch direkt prüfen lassen. Wie zum Beispiel bei Miet-Check.de.

Wichtig zu wissen ist, dass eine Erhöhung der Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete möglich ist. Außer es handelt sich um eine Staffel- oder Indexmiete. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Mieterhöhung wegen einer durchgeführten Modernisierung ausgesprochen wird.

Ebenso kann eine Miete bei Neuvermietung deutlich erhöht werden. Aber der Vermieter darf nicht über einen Satz von 20 Prozent gegenüber der ortsüblichen Miete gehen.

Was sollte man im Mietvertrag prüfen, bevor man unterschreibt?

Passt der Mietpreis, sollte man allerdings genau in den Mietvertrag schauen. Denn die Klauseln können eine wichtige Rolle spielen, wenn es später zum Beispiel um Folgendes geht:

  • Mieterhöhungen
  • Kaution
  • Maklerprovision
  • Nebenkosten

Daher ist genau zu schauen, ob die Miete nicht nur angemessen, sondern auch exakt im Vertrag angegeben ist. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass nicht kurz nach Einzug die erste Mieterhöhung laut Vertrag stattfindet.

Stehen eventuell neue Fenster oder eine neue Solaranlage im Vertrag? Dann kann der Vermieter eine Erhöhung wegen Modernisierung veranschlagen. Aber ebenso wichtig ist es, auf eine zu geringe Miete zu achten. Diese kann entweder versteckte Mängel bedeuten oder eine drastische Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete.

Wie oft und in welcher Höhe ist eine Mieterhöhung erlaubt?

Fakt ist, ein Vermieter darf die Miete nicht willkürlich und nach seinem eigenen Ermessen erhöhen. Handelt es sich um eine Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete, sind daher diese Regeln zu beachten:

  • Die Miete darf innerhalb von 3 Jahren um nicht mehr als 20 Prozenterhöht werden. Hier gilt die Kappungsgrenze.
  • Eine Mieterhöhung ist grundsätzlich schriftlich mitzuteilen.
  • Es muss eine Begründung für die Mieterhöhung geben. Hierbei kann sich der Vermieter auf den Mietspiegel der Gemeinde berufen oder auch auf ein Gutachten eines Sachverständigen. Es ist aber auch möglich, 3 Wohnungen im Ort als Vergleich zu benennen.
  • Eine Mieterhöhung darf erst nach Verstreichen von 2 vollen Kalendermonaten stattfinden. Und zwar, nachdem der Mieter das Schreiben zur Erhöhung erhalten hat.
  • Eine Mieterhöhung muss nur alle 15 Monate hingenommen werden. Bei kürzeren Abständen darf der Mieter die Erhöhung verweigern.

Diese vorstehend genannten Punkte kommen allerdings nicht infrage, wenn es sich um eine Staffel- oder Indexmiete handelt. Hier treten andere Regelungen in Kraft.

Fazit

Hat man erst mal einen Vertrag unterschrieben, kommt man da nicht so einfach wieder heraus. Daher sollte man sich immer im Voraus über den Mietpreis informieren und diesen prüfen. Passt der Preis zu den ortsüblichen Konditionen und zum eigenen Budget, ist es dennoch unerlässlich, den Mietvertrag genauestens zu checken. Nur dann ist man am Ende auf der sicheren Seite!

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